Nachdem die 3G – Regel bereits seit Montag in der Stadt gilt, wird sie nun auch ab morgen im Landkreis Landshut in Kraft treten.
Denn die Inzidenz lag jetzt den dritten Tag über 50.
Vor allem in den Innenbereichen wird die 3G – Regel zum Tragen kommen.
Folglich haben nur Getestete, vollständig Geimpfte und Genesene Zutritt zu bestimmen Leistungen.
Der Test-, Impf- und Genesenen-Nachweis ist demnach ab Samstag bei folgenden Einrichtungen unbedingte Zutrittsvoraussetzung:
- bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass (z. B. Geburtstagsfeiern, Hochzeiten etc.) in geschlossenen Räumen
- für die Innengastronomie (inklusive Kontaktdatenerfassung)
- für Sport in Innenräumen und Kultur-Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern und Kinos (sofern sie in geschlossenen Räumen stattfinden)
- für Angebote in geschlossenen Räumen von Freizeitparks, Indoor-Spielplätzen und vergleichbaren ortsfesten Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Saunen, Spielhallen und Wettannahmestellen
- sowie bei körpernahen Dienstleistungen (beispielsweise Friseure und Nagelstudios)
- Auch Besucher von Krankenhäusern müssen einen Testnachweis vorlegen.
- Für Übernachtungsgäste von Beherbergungsbetrieben müssen nicht nur bei der Ankunft, sondern auch alle weiteren 72 Stunden einen Testnachweis vorlegen, ausgenommen sie geimpft oder genesen.
Für Besucher und Beschäftigte in Bayerns Alten- und Pflegeheimen bleibt es bei einem inzidenzunabhängigen Testerfordernis.