Für Behördentermine müssen wir oft an wichtige Papiere denken.
Im Landkreis Rottal-Inn kommt ein weiterer Nachweis dazu.
Das Landratsamt führt eine Corona-Testpflicht für Besucher ein, und zwar ab dem kommenden Montag.
Wer dort einen Termin hat, muss also entweder einen negativen PCR-Test, oder einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen.
Kinder unter 14 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Und auch vollständig Geimpfte brauchen keinen Test, wenn die letzte Impfdosis zwei Wochen alt ist.
Alle Infos zur neuen Testpflicht gibt es auch unter rottal-inn.de