Wegen der steigenden Corona-Zahlen gelten in Bayern ab heute noch einmal verschärfte Regeln – etwa 2G auch für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe sowie eine Maskenpflicht auch in Bereichen, wo nur Geimpfte und Genesene Zugang haben.
Die Regeln im Überblick:
2G fast überall: Bei roter Krankenhaus-Ampel wie derzeit gilt nun auch in Gaststätten, in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben, dass nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt haben. Ein alternativer PCR-Test reicht also künftig nicht mehr aus. Schon seit vergangene Woche gilt 2G für Theater, Kinos, Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen – lediglich Kinder unter 12 Jahren, für die noch keine Impfung zugelassen wurde, haben weiterhin Zugang, und für 12- bis 17-Jährige gilt für sportliche und musikalische «Eigenaktivitäten» eine Übergangsfrist bis Jahresende. Bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren bleibt es bei 3G plus – Ungeimpfte haben also weiter Zutritt, aber nur mit einem negativen PCR-Test. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, gelten dabei laut Gesundheitsministerium als getestet, brauchen also beim Friseur keinen negativen PCR-Test.
Maskenpflicht auch bei 2G: Es ist eine Reaktion auf die zunehmende Zahl von Impfdurchbrüchen: Auch in allen Bereichen, in denen nach der 2G-Regel nur Geimpfte und Genesene Zugang haben, gilt nun eine Maskenpflicht – es sei denn, der 1,5-Meter-Mindestabstand wird eingehalten. Die Maskenpflicht greift also bei Veranstaltungen aller Art, in Kinos, Theatern, aber auch in der Gastronomie (außer am Platz). Auch unter 3G-Plus-Bedingungen gilt die Maskenpflicht.
Clubs und Diskotheken: Die Maskenpflicht gilt damit grundsätzlich auch in Clubs, Diskotheken und Bordellen – außer die Veranstalter und Betreiber verlangen zusätzlich einen Schnelltest von den Gästen (2G plus), dann kann auf die Maske auch weiterhin verzichtet werden.
Alten- und Pflegeheime: Wenn die Krankenhaus-Ampel auf Gelb oder Rot steht, müssen alle Beschäftigten, die nicht geimpft oder genesen sind, zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder an jedem Arbeitstag einen negativen Schnelltest vorlegen. Besucher, auch in Kliniken, müssen jedes Mal einen negativen Schnelltest vorlegen.
Kitas: Ab sofort sollen in den Kitas dreimal statt zweimal wöchentlich Corona-Tests angeboten werden. Wenn die Krankenhaus-Ampel auf Rot steht, sollen zudem wieder feste Gruppen eingerichtet werden.