Nach Kelheim, Landshut, Rottal-Inn zieht nun auch Dingolfing-Landau nach. Hier können die Ladengeschäfte ab Samstag Click & Meet anbieten. Dies ist möglich, weil die Corona Zahlen beständig weiter sinken. Stand heute liegt die Inzidenz bei 83,8. Bleibt der Wert weiterhin stabil unter 100, würden ab Mitte der nächsten Woche weitere Lockerungsschritte – wie etwa der Wegfall der Ausgangssperre oder der Testpflicht bei Click & Meet möglich.
Folgende Lockerungen gelten ab Samstag, 22. Mai:
- Für Ladengeschäfte ist die Öffnung für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig, sofern diese ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests (unter Aufsicht des Betreibers) nachweisen (Click und Meet mit negativem Testergebnis). Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, mit der Maßgabe, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 40 m² der Verkaufsfläche; der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben. Hier sind Name, Vorname, Anschrift und eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) zu dokumentieren.
- Der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte sowie der Großhandel dürfen wie bisher öffnen. Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen (FFP2-Maskenpflicht, Beschränkung der Kundenzahl etc.). Für die Kunden besteht hier keine Testpflicht.
- Der Präsenzunterricht an Hundeschulen ist wieder möglich.
- Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bleiben nur für die Notbetreuung geöffnet. Ab 25. Mai wird aber die Betreuung von Kindern, die im Schuljahr 2021/2022 tatsächlich eingeschult werden sollen (Vorschulkinder), in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferienbetreuung und organisierten Spielgruppen zugelassen.