Vor dem Amtsgericht Freising hat eine 33jährige Frau eine hanebüchene Begründung für den Besitz von Cannabis-Pflanzen gefunden.Sie habe die acht sehr kräftig gewachsenen Pflanzen von ihrem verstorbenen Freund geerbt, behauptete sie.Seit dessen Tod vor eineinhalb Jahren wurden die Pflanzen aber offensichtlich gehegt und gepflegt.Der Vorsitzende Richter fand die Geschichte der Frau nicht sehr glaubwürdig.Da sie aber offensichtlich nicht mit den Drogen dealte, kam sie mit einer Bewährungsstrafe davon.Allerdings darf sie keine Drogen mehr zu sich nehmen.