Aufstallungspflicht im Kreis Rottal-Inn

02. Februar 2022 , 14:18 Uhr

Oberösterreich und Niederbayern liegen nah beieinander. Und auf der österreichischen Seite des Inns wurde bei einem Schwan ein hochansteckender Geflügelvirus festgestellt. Aus diesem Grund hat das Landratsamt Rottal-Inn eine Aufstallungspflicht für das Landkreisgebiet südlich der B 12 erlassen. Dies gilt für alle privaten und gewerblichen Tierhalter die z.B. Hühner, Enten und Gänse in diesem Bereich halten.

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