Oberösterreich und Niederbayern liegen nah beieinander. Und auf der österreichischen Seite des Inns wurde bei einem Schwan ein hochansteckender Geflügelvirus festgestellt. Aus diesem Grund hat das Landratsamt Rottal-Inn eine Aufstallungspflicht für das Landkreisgebiet südlich der B 12 erlassen. Dies gilt für alle privaten und gewerblichen Tierhalter die z.B. Hühner, Enten und Gänse in diesem Bereich halten.