Bayern erlaubt den "kleinen Grenzverkehr"

28. Oktober 2020 , 06:53 Uhr

Der Protest aus Simbach am Inn, Braunau und anderen Grenzstädten hat offenbar geholfen.
Denn Bayern erlaubt wieder den „kleinen Grenzverkehr“ zwischen Bayern und Österreich.
Das heißt:
Aufenthalte, die nicht länger als 24 Stunden dauern, sind ohne negativen Corona-Test und Quarantäne-Pflicht möglich.
Unsere Nachbarn können also wieder zum Einkaufen oder Arzt zum Beispiel nach Simbach am Inn fahren.

Für Berufspendler, die regelmäßig aus Risikogebieten etwa zum Arbeiten oder zum Studieren nach Bayern einreisen, gilt unabhängig davon die eben erst neu eingeführte wöchentliche Corona-Testpflicht.

In Österreich gibt es für Einreisende aus Deutschland keine Auflagen.

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