Wenn die Polizei mit Ermahnungen und Bußgeldern nicht mehr weiterkommt, dann gibt es auch mal den klassischen Freiheitsentzug:
In Landshut dürfen zwei Männer ihre Ostereier im Knast suchen.
Beide gehen der Polizei am Wochenende ins Netz, weil sie zum wiederholten Male gegen die Ausgangsbeschränkung verstoßen.
Einer der Wiederholungstäter ist ein „alter Bekannter“:
Der 27-jährige war schon eine Woche hinter Gittern.
Und weil er es nicht lassen konnte, an der Flutmulde zu saufen, darf er ein zweites Mal die Aussicht auf Gitterstäbe genießen.