Dieses Verbrechen hat vor einigen Jahren deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt.
Ein 22-jähriger Niederbayer ersticht seine Ex-Freundin im Schlaf.
Jetzt ist das Urteil über den Täter nochmal erneuert worden.
Statt Totschlag spricht das Landgericht Deggendorf nun von Mord.
Grund für das neue Urteil sind zwei Zeugen, die bei der ersten Verhandlung falsch ausgesagt haben.
An der Haftdauer ändert sich deswegen aber nichts.
Für die Bluttat muss der Mörder 12 Jahre ins Gefängnis.