Die Jugendkammer am Landgericht Landshut hat einen jungen Barkeeper aus Erding freigesprochen, weil der Richter nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ urteilen musste.Der 29jährige war wegen sexuellen Missbrauchs an deiner 16jährigen angeklagt.Laut Anklage hatte er die junge Frau in einer Erdinger Kneipe nach Ladenschluss missbraucht, weil sie volltrunken war und sich nicht wehren konnte.Allerdings reichten die forensischen Beweise und die Aussage der 16jährigen nicht aus.Nach dem im Oktober 2016 noch geltenden Sexualstrafrecht musste das Gericht den Mann freisprechen.Im November trat ein neues Recht in Kraft.Danach hätten die Beweise für eine Verurteilung gereicht.Die Staatsanwaltschaft Landshut will in Revision beim Bundesgerichtshof gehen.