Um ein Haar wäre sie im Gefängnis gelandet –
Die Bundespolizei am Flughafen München kontrolliert vor Kurzem eine Frau,
gegen die ein Haftbefehl wegen Geldwäsche vorliegt.
Die 44-Jährige hat zwei Möglichkeiten:
Entweder sie zahlt 3.600 Euro,
oder sie wandert in den Knast.
Weil die Frau die Summe nicht zahlen kann,
soll sie in eine JVA gebracht werden.
Noch auf der Fahrt bekommen die Beamten allerdings einen Anruf,
dass ihre Tochter die Geldstrafe beglichen hat.
Die 44-Jährige muss die Gefängnisstrafe also nicht antreten.