Gemeindetagschef Uwe Brandl aus Abensberg ist sauer.
Es geht um das Volksbegehren zur Begrenzung des Flächenverbrauchs.
Die Gemeinden lehnen dieses strikt ab
Damit Bayern Heimat bleibt- Betonflut eindämmen.
So heißt das Volksbegehren gegen Flächenfraß in Bayern.
Es sieht vor, den Flächenverbrauch in den Gemeinden ab 2020 auf durchschnittlich 5 Hektar pro Tag zu begrenzen.
Der aktuelle Flächenverbrauch in Bayern beträgt gut 13 Hektar pro Tag.
Das entspricht in etwa 18 Fußballfeldern.
Doch Brandl lehnt das Volksbegehren ab und spricht von staatlicher Bevormundung.
Eine gesetzliche Begrenzung der Flächen sei zudem verfassungswidrig.
Sie widerspreche der garantierten kommunalen Selbstverwaltung .
Brandl sagt, Bayerns Gemeinderäte würden seit jeher verantwortungsbewusst entscheiden, ob, wie und wo im Gemeindegebiet gebaut werden soll.
Uwe Brandl: „Die verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit als Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinden und Städte beinhaltet, dass jede Kommune über die Bebaubarkeit ihres Gemeindegebiets selbst entscheiden darf. Eine gesetzliche Begrenzung auf festgelegte Flächengrößen würde dieses verfassungsrechtlich garantierte Recht aushöhlen und bei vielen Gemeinden und Städten zu einem faktischen Stillstand kommunaler Planung führen. Das würden wir niemals akzeptieren.“
Brandl wies darauf hin, dass die mit dem Volksbegehren verfolgten Regelungen im Bayerischen Landesplanungsgesetz viel zu schwammig wären und der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts widersprächen, wonach „wesentliche Entscheidungen“ durch den Gesetzgeber selbst getroffen werden müssen und nicht an die Verwaltung delegiert werden dürfen. Genau dies sieht der dem Volksbegehren zugrundeliegende Gesetzentwurf aber vor.