Plakatieren verboten!
Das gilt bald in vielen Ortsteilen von Triftern im Kreis Rottal-Inn.
Die Gemeinde hat eine neue Verordnung auf den Weg gebracht.
Mit der wird geregelt wann und wo Plakate aufgehängt werden dürfen –
oder eben nicht.
Die Verordnung gilt für Wahlwerbung, aber auch für normale Werbung und Veranstaltungen.
Im Landkreis Rottal-Inn haben mittlerweile 20 Kommune so eine Regelung.
Darunter auch Eggenfelden und Pfarrkirchen.