Hick-Hack um Hitler-Haus.
Eine Schlagzeile aus Braunau, die wir seit Jahren immer wieder lesen.
Und es geht weiter. Das Oberlandesgericht Linz entscheidet jetzt:
die Republik Österreich muss der Voreigentümerin doch nicht 1,5 Millionen Euro Entschädigung zahlen.
Das Gericht sieht eine geringere Summe von gut 810.000 Euro als angemessen an.
Immerhin auch rund eine halbe Million mehr als der Staat bisher zahlt.
Mit dem Urteil hebt das Oberlandesgericht Linz die Entscheidung des Landesgerichts Ried auf, das der Frau 1,5 Millionen Euro zugesprochen hatte.
Die Besitzerin des Hitler-Geburtshauses kann das Urteil jetzt noch anfechten.
Vor Jahren enteignet der Staat sie, damit das Gebäude nicht zur Neonazi-Pilgerstätte wird.