Urlauber aus Gütersloh sind in Bayern wegen Corona gerade unerwünscht.
Es gilt ein Beherbungsverbot.
Der Tourismusverband Ostbayern sagt aber:
In der Praxis könnte es da Probleme geben.
Stichwort „Stornogebühren“.
Denn der Gast wird wohl nicht zahlen, wenn der Gastgeber ihn abweist.