Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gestern über die Sicherungsverwahrung eines verurteilten Sexualstraftäters aus Niederbayern verhandelt.
Es geht um den sogenannten Joggerinnenmörder.
Der damals 19 Jährige hatte 1997 in einem Wald bei Kelheim eine Joggerin erwürgt und sich anschließend an der Leiche vergangen.
Er wurde zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt.
Nachdem er die Strafe abgesessen hatte, kam er trotzdem nicht frei.
Gutachter hielten den Mann weiter für gefährlich.
Daraufhin wurde nachträglich eine Sicherungsverwahrung angeordnet.
Der Mann wehrt sich seitdem vor den Gerichten gegen diese Anordnung.
Die Richter hatten in erster Instanz die Klage des Mannes abgewiesen.
Ein Urteil der Straßburger Richter wird erst in einigen Monaten erwartet.