Nicht mehr ganz vier Wochen dann starten die Sommerferien in Niederbayern.
Und diverse Ferienangebote sollen alle Kinder nutzen können.
Auch wenn das Einkommen der Eltern gering ist.
Deswegen gibt es für Familien im Landkreis Dingolfing-Landau eine Einmalzahlung von 100 Euro.
Im Rahmen des Programms:
„Aufholen nach Corona 2021/2022 für Kinder-und Jugendliche“.
Die Auszahlung des Kinderfreizeitbonus läuft über die Familienkasse.
Familien können den Kinderfreizeitbonus erhalten, wenn sie für den Monat August 2021 bestimmte Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen.
Beim Wohngeld muss das betreffende Kind als Haushaltsmitglied berücksichtigt sein.
Die Auszahlung für Familien mit Wohngeld erfolgt durch die Familienkasse.
Der Kinderfreizeitbonus wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und zusätzlich zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt.
Wurde im August 2021 Kinderzuschlag und Wohngeld bezogen, erhält man den Kinderfreizeitbonus automatisch und ohne Antrag ab August 2021 als Einmalzahlung.
Wenn im August 2021 Wohngeld, aber kein Kinderzuschlag bezogen wurde, muss ein formloser Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. Dem Antrag ist eine Kopie des Wohngeldbescheids beizufügen. Die Kinder, für die der Kinderfreizeitbonus beantragt wird, müssen auf dem Bescheid ersichtlich sein. Antragstellende, die das Kindergeld nicht von der Familienkasse erhalten, müssen außerdem noch einen Nachweis über die Festsetzung des Kindergeldes für August 2021 beifügen.
Der ausgefüllte Antrag kann zusammen mit den entsprechenden Nachweisen entweder per Post an die zuständige Familienkasse geschickt werden oder per E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de. Das Antragsformular und weitere Infos sind unter
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus zu finden.
Bei Fragen zum Kinderfreizeitbonus und zum Antragsverfahren steht die Familienkasse zur Verfügung unter der Service-Hotline 0800/4555543. Die Wohngeldstelle des Landratsamtes liefert hierzu keine Auskünfte.