Mit 18 beginnt in Deutschland die Volljährigkeit.
Familien können trotzdem eine Verlängerung des Kindergeldes beantragen.
Solange der Nachwuchs eine Schul- oder Berufsausbildung,
ein Studium
oder ein längeres Praktikum absolviert,
besteht der Anspruch auf Kindergeld.
Die Anträge dazu sollten frühzeitig bei der Familienkasse eingereicht werden.