Das Landratsamt Rottal Inn hat aufgrund der hohen Coronazahlen jetzt ein Allgemeinverfügungsgebot ausgegeben.
Am heute ab Mitternacht dürfen sich nur noch 5 Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen. Es sein denn, sie sind miteinander verwandt oder liiert.
Zudem sind Feierlichkeiten in Restaurants nur noch bis 25 Menschen erlaubt.
Ab 23 Uhr gilt in den Lokalen ein Ausschankverbot.
Maskenpflicht in Schulen ist aber ausgenommen.
Der Landkreis Rottal Inn liegt über dem Inzidenzwert von 50.
Dies Maßnahmen gelten bis zum 21.Oktober.
Hier gibt es die Allgemeinverfügung zum Nachlesen