Landratsamt Rottal-Inn wehrt sich

18. März 2021 , 17:03 Uhr

Das Urteil gegen einen Dönerladenbesitzer aus Pfarrkirchen schlägt im Rottal schlägt hohe Wellen. Der Mann konnte trotz zweimaliger Aufforderung vom Landratsamt kein Schutz-und Hygienekonzept für seinen Laden vorweisen. Deshalb gab es ein Bußgeld über 5000 Euro. Wir haben korrekt gehandelt, sagt der Pressesprecher Thomas Hofbauer vom Landkreis Rottal-Inn.
Immerhin hat das Gericht die Strafe für den Imbissbesitzer auf 2500 Euro reduziert.

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