Sind Kirchenglocken „unzumutbarer Lärm“?
Für einen Mann aus dem Landkreis Kelheim schon.
Er zieht deshalb sogar vor Gericht.
Zwischen 6 und 22 Uhr läuten die Glocken jede Viertel Stunde.
Dem Kläger ist das zu viel – er schimpft sogar über gesundheitliche Folgen.
Deswegen will er das Läuten im ort verbieten lassen.
Allerdings ohne Erfolg:
Das Oberlandesgericht Nürnberg entscheidet:
Der Mann muss die Glocken dulden.
Der Kläger hat nämlich schon beim Einzug gewusst, dass die Pfarrkirche in der Nähe seiner Wohnung ist.