Das Verwaltungsgericht Regensburg hat einem Bewohner der Landshuter Altstadt Recht gegeben, der gegen die Maskenpflicht in der Innenstadt geklagt hatte. Die Stadt Landshut nimmt dieses Urteil zur Kenntnis, und prüft nun mögliche Anpassungen der Allgemeinverfügung, heißt es in einer Pressemitteilung. Aber wahrscheinlicher ist eine Beschwerde vor dem Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof. Gleichzeitig weist die Stadt Landshut aber darauf hin. Dieses Urteil gilt nur für den Kläger. Alle anderen Menschen in der Innenstadt müssen bis auf weiteres nach wie vor eine Maske tragen.