Mit einem blauen Auge kommt ein Angeklagter vor dem Landgericht Landshut davon.
Nämlich mit einer Bewährungsstrafe.
Thema im Gerichtssaal war ein Vorfall in Taufkirchen an der Vils.
Da soll der Angeklagte mit einem Messer auf zwei Angler losgegangen sein.
Während der Verhandlung in Landshut hat sich der Vorfall aber als weniger dramatisch rausgestellt – darum auch nur ein Urteil wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung.