Es bleibt leider dabei:
Der Landkreis Rottal-Inn hat nach wie vor hohe Corona-Zahlen.
35 Neuinfektionen meldet uns heute das Landratsamt.
Aus diesem Grund werden die Corona-Regeln nochmal angepasst:
An den Bus- und Bahnhöfen in Eggenfelden, Arnstorf, Simbach am Inn und Pfarrkirchen gilt ab morgen Maskenpflicht.
Außerdem ist es dort verboten, von 22 bis 6 Uhr Alkohol zu trinken.
Das Alkoholverbot gilt auch für öffentliche Plätze.
Betroffen sind
Und auch für die Kinderbetreuung gibt es neue Hygienekonzepte.
Dazu schreibt das Landratsamt:
Das Personal ist verpflichtet, eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Soweit offene oder teiloffene Konzepte umgesetzt werden, sind feste Gruppen zu bilden.
Die Einnahme von Mahlzeiten hat in festen Gruppen zu erfolgen.
Das Betreuungspersonal darf innerhalb der Gruppen nicht ausgetauscht werden und auch keine Vertretung für kranke Kollegen/innen übernehmen und in den Randzeiten auch keine Kinder aus anderen Gruppen betreuen.
Kinder mit Symptomen wie starkem Husten, Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen und Durchfall dürfen erst wieder betreut werden, wenn sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind und ein negativer PCR-Test auf SARS-COV- 2 vorliegt.
Dies ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.
Auch Kindern mit leichten Symptomen wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlichem Husten dürfen in der Einrichtung nur betreut werden, wenn ein negativer PCR-Test auf SARS-COV-2 vorliegt. Dies ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.