Vertrag-Lesen macht keinen Spaß –
in dem Fall bringt es aber ordentlich Kohle.
Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätte, kurz NGG,
rät Arbeitnehmern in Niederbayern zum „Weihnachtsgeld-Check“.
Oft ist die Sonderzahlung im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt,
wird aber nicht bezaht – so die NGG.
Angestellte sollten deswegen ihre Veträge nochmal durcharbeiten
und kontrollieren ob die Zahlung noch vor den Feiertagen auf dem Konto eingeht.