Wen wir als Arbeitgeber einstellen und wen nicht –
Das entscheiden nicht immer wir, sondern auch der Staat.
Zum Beispiel, wenn es um die Beschäftigung von Schwerbehinderten geht.
Betriebe mit mehr als 20 Angestellten müssen in Bayern eine gewisse Quote erfüllen.
Mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze sind dabei so zu gestalten,
dass auch schwerbehinderte Menschen eingestellt werden können.
Ob diese Regelung in allen niederbayerischen Firmen eingehalten wird,
prüft die Agentur für Arbeit.
Bis März 2024 müssen Arbeitgeber deswegen ihre Beschäftigungsdaten melden.
Die Frist kann nicht verlängert werden, also markiert euch das Datum am besten gleich rot im Kalender.