Eine private Feier im Landkreis Straubing-Bogen wird 50 Personen zum Verhängnis:
Sie alle müssen jetzt in häusliche Quarantäne.
Denn ein Gast hat die Feier besucht, als er offenbar schon ansteckend gewesen ist.
Das Landratsamt hat Kontaktpersonen gesucht, nachdem der Gast einen positiven Corona-Test hatte.
Die 50 anderen Besucher der Feier gelten als Kontaktpersonen ersten Grades.