Über Politik lässt sich bekanntlich leidenschaftlich streiten.
Das gehört zum Wesen einer Demokratie.
Und dazu gehört auch, dass die zur Bundestagswahl zugelassenen Parteien für ihre Ziele auf Plakaten werben.
Man mag von den Parolen halten was man will, eines geht jedenfalls nicht.
Die Plakate zu verunstalten, zu beschädigen oder wie jetzt in Vilsbiburg passiert, zu klauen.
Ein Unbekannter hat dort sechs Plakate von der AfD von den Laternenmasten heruntergerissen und mitgenommen.
Das ist freilich eine Straftat.
Die Vilsbiburger Polizei bittet um Zeugenhinweise.
Schwieriger wird es, wenn jemand, wie ebenfalls im Landkreis Landshut passiert, ein zusätzliches Plakat unter das Wahlplakat hängt, das sich kritisch mit der obenstehenden Partei auseinandersetzt. (Siehe Foto oben)
Hier kommt es darauf an, ob sich die Partei beleidigt fühlt und Anzeige erstattet, sagte uns ein Polizeisprecher.
Ausserdem könnte es ein Verstoß gegen die Plakatierungsordnung der Gemeinde sein.