Ist er schuldunfähig?
Diese Frage wird derzeit vor dem Landgericht Landshut diskutiert.
Es geht um einen Fall, der sich bereits Ende Dezember des vergangenen Jahres ereignet hat.
Damals geht ein afghanischer Flüchtling in seiner Unterkunft in Rottenburg an der Laaber auf seinen Mitbewohner los – mit einem 20 Zentimeter langen Messer.
Das Opfer kann die Attacke nur mit der bloßen Hand abwehren.
Der junge Afghane soll laut Staatsanwaltschaft an einer schweren psychischen Störung leiden.
Sie fordert deshalb eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie.