Die Eigentümerin des Hitler-Hauses in Braunau ist zu Recht enteignet worden.Das hat das oberste Gericht in Österreich jetzt entschieden.Der Grund; um dem Haus und dem Areal drum herum die Symbolkraft zu nehmen, muss es komplett umgestaltet werden. Das geht nur, wenn der Bund die volle Verfügungsgewalt erlange, zitiert die PNP das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Wie berichtet wollte Österreich schon seit langem das Geburtshaus von Hitler in Braunau komplett umgestalten. Damit soll verhindert werden, dass Neonazis aus ganz Europa weiterhin dorthin pilgern.