Ein Geschäftsführer einer niederbayerischen Holzbaufirma hat nochmal Glück gehabt.
Er hatte Beschäftigte seiner Firma nicht korrekt angemeldet und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt.
Und das über einen Zeitraum von 15 Jahren.
Laut Hauptzollamt Landshut entstand dadurch für die Sozialkassen ein Schaden von rund 460 000 Euro.
Der 62 Jährige Geschäftsführer wurde zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht hielt ihm zugute, dass er sich sehr um Schadenswiedergutmachung bemüht habe.
Auch sein Buchhalter kam mit einer Bewährungsstrafe davon.
Er hatte auf Weisung seines Chefs gehandelt.