Es ist schon über 20 Jahre her, doch für die Angehörigen ist und bleibt es ein Schock.
In einem Wald bei Kelheim wird eine Joggerin von einem 19-Jährigen erst erwürgt und dann missbraucht.
Seitdem sitzt der Täter hinter Gittern.
Nach zehn Jahren Haft kommt er 2008 in Sicherungsverwahrung.
Und dagegen geht er vor, und zwar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Heute wird in letzter Instanz entschieden, ob die Sicherungsverwahrung gerechtfertigt ist.