Wer hätte gedacht, dass Tina Turner die Gerichte in Deutschland so intensiv beschäftigen wird?
Um den Weltstar geht es heute vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Geklagt hatte Tina Turner gegen einen Veranstalter aus Niederbayern.
Das Passauer Konzertbüro hat mit einem Double auf Plakaten für ein Tina Turner-Musical geworben.
In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht Köln dem Veranstalter Recht gegeben.
Es sah keine Verwechslungsgefahr auf den Plakaten.
Abgeschlossen war der Rechtsstreit damit noch nicht – darum wird heute in Karlsruhe ein Urteil erwartet.