Jetzt ist es raus:
Die Bayerische Grenzpolizei ist in Teilen verfassungswidrig.
Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof heute entschieden.
Ministerpräsident Söder hatte die Grenzpolizei mit Sitz in Passau vor zwei Jahren eingeführt.
Laut Bayerns Innenminister Herrmann kann die Grenzpolizei trotz des Urteils ihre Arbeit aber im Kern weitermachen wie bisher.