Wegen Totschlag und versuchten Mordes hat das Landgericht Landshut einen Landauer zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 42 Jährige in einer Wohnung in Landau zunächst einen weiteren Übernachtungsgast mit einem Messer lebensgefährlich verletzt und anschließend den Wohnungsinhaber getötet hat. Ein Tatmotiv sei nicht erkennbar.Es habe keine Streitereien gegeben, Opfer und Täter waren befreundet.Eine Erklärung für den Gewaltausbruch sei lediglich in der Persönlichkeit des Angeklagten zu finden. Er könnte aus Frustration gehandelt haben, hieß es.