Jenseits der 300er-Inzidenz liegt weiterhin der Landkreis Dingolfing-Landau.
Weil die Zahlen nicht runtergehen, gelten dort ab morgen strengere Corona-Regeln.
Ab 0 Uhr treten folgende Bestimmungen in Kraft:
- Die nächtliche Ausganssperre wird auf 21 Uhr vorverlegt und dauert bis 5 Uhr.
- Sämtliche Sportanlagen inklusive Bolzplätze werden geschlossen. Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb für Berufssportler sowie Schulsport bleibt davon unberührt.
- Öffentliche Spielplätze werden geschlossen.
- Für den Besuch von Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Rehaeinrichtungen ist ein negativer PCR- oder Schnelltest nötig, der nicht älter als 48 Stunden alt ist. Alternativ ist ein vor Ort unter Aufsicht durchgeführter Selbsttest möglich. Für Besucher genannter Einrichtungen gilt die FFP2-Maskenpflicht.
- Die Teilnehmerzahl bei Bestattungen auf dem Friedhof wird auf 25 Personen begrenzt.
- Angebote zur Notbetreuung an Schulen, Kitas und Kindertagespflegestellen dürfen nur noch von Kindern wahrgenommen werden, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur (beispielsweise Pflege, Rettungsdienst oder Lebensmittelversorgung) tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder verhindert sind. Diese Regelung gilt erst ab Montag, 26. April.
- Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Die Allgemeinverfügung zu den neuen Regeln tritt mit Wirkung vom 20. April in Kraft und gilt zunächst bis 9. Mai.
Zwei Schnellteststationen nehmen außerdem ab dem 3. Mai ihren Betrieb auf
- Simbach: Eggenfeldener Straße 1, Rathaus:
Montag bis Freitag, 7 bis 12 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertage geschlossen
- Eichendorf: Nahe Marktplatz 14, Passage im Zentrum angrenzend zur Pizzeria
Montag bis Freitag, 13 bis 17 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertage geschlossen