Nicht mehr ohne Maske aus dem Haus, heißt es jetzt auch im Landkreis Dingolfing-Landau.
Denn hier ist die Corona-Ampel am Gelb gesprungen.
Betroffen sind davon auch die Schulen.
Ab der fünften Klasse muss die Maske auch im Unterricht getragen werden.
Außerdem gilt Maskenplicht zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden – und am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Private Feiern und Kontakte werden auf maximal zehn Personen oder zwei Haushalte begrenzt.
In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 23 Uhr.
Hier die komplette Übersicht über die Regelungen, die erstmal eine Woche gelten:
- Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal zehn Personen begrenzt.
- Dies gilt auch für Veranstaltungen nach § 5 Abs.2 der 7.BayIfSMV, beispielsweise für Geburtstage oder Hochzeiten, Vereins-und Parteisitzungen, selbst wenn sie in der Gastronomie stattfinden.
- Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen.
- Das gilt insbesondere bei öffentlichen Gebäuden oder Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, in den Schulen, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.
- Zudem gilt die Maskenpflicht auf Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
- Es gilt wieder Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen.
- Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie; ab 23 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden.
- Bei Nicht-Einhalten wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, das mit Geldbußen bis in den fünfstelligen Bereich geahndet werden kann. Die Einreise-Quarantäne-Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums gilt weiter.
- Die verschärften Maßnahmen gelten nach Vorgaben der Staatsregierung auch nach Unterschreitung des Signalwertes von 35 noch volle sechs Tage weiter.