Es war ein echtes Mammutprojekt:
Rund 6000 Einsatzkräfte der Zollverwaltung haben vergangene Woche bundesweit über 32000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.
Ziel war es, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aufzudecken.
Am Hauptzollamt Landshut sind fünf Ermittlungsverfahren und zwei Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet worden.
80 Fälle müssen aber noch genauer untersucht werden.
Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro in der Stunde.
Im Fokus der Zöllner standen u. a. Betriebe im Einzelhandel, im Gaststätten- sowie im Logistikgewerbe.