Versuchter Gattenmord: Urteil ist rechtskräftig

15. Januar 2019 , 18:00 Uhr

Das klingt nach Stoff aus einem Krimi:
Eine Frau aus Niederbayern versucht ihren Ehemann um die Ecke zu bringen, in dem sie ihm Blutverdünner gibt.
Um nach dem Tod des Gatten mehr Zeit für ihren Geliebten zu haben.
Jetzt ist klar:
Das Urteil gegen die 51-Jährige ist rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen.
Es bleibt also dabei, dass die Frau für zehn Jahre ins Gefängnis muss.

Nach Ansicht des Gerichts hatte die Frau ihren Ehemann im Sommer 2017 in Waldkirchen (Landkreis Freyung-Grafenau) mit bis zu 140 Tabletten töten wollen.
Mitten im Prozess hatte das Opfer plötzlich die Schuld auf sich genommen und behauptet, das Medikament selbst eingenommen zu haben.
Der Richter ging allerdings davon aus, dass der Mann durch die Selbstbezichtigung seine Frau vor dem Gefängnis bewahren wollte.

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