Wer bekommt jetzt noch einen kostenlosen Corona-Test und wer nicht?
Dass die neuen Regeln für Verwirrung sorgen, merken die Mitarbeiter des Landshuter Testzentrums.
Viele Leute, die einen Termin für einen Gratis-Test buchen, haben keinen Anspruch mehr darauf.
In den vergangenen drei Tagen gab es hunderte Fehlanmeldungen.
Auf die Impfbereitschaft in Landshut hat die geänderte Teststrategie noch keine Auswirkungen.
Zu einem kostenlosen Antigenschnelltest berechtigt sind nur noch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schwangere, Studierende und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Virus impfen lassen können – wobei jeweils ein Nachweis vorzulegen ist.
Alle anderen Testwilligen müssen abgewiesen werden, weil kommunale Teststationen aus rechtlichen Gründen generell keine kostenpflichtigen Tests vornehmen dürfen.
Soweit Personen mit Covid-typischen Krankheitssymptomen – in der Regel per PCR-Verfahren – auf eine Infektion mit Sars-Cov-2 getestet werden müssen, sind dafür übrigens nicht mehr die kommunalen Testzentren, sondern ausschließlich die niedergelassenen Ärzte zuständig.
Dagegen können Schüler, die ihm Rahmen der regelmäßigen Schultestungen ein positives Ergebnis erhalten haben, und Kontaktpersonen von nachweislich Infizierten auch an den kommunalen Einrichtungen einen PCR-Test durchführen lassen.