Im Zweifel für den Angeklagten:
Nach diesem Grundsatz ist der angeklagte Spargelbauer im Prozess um Wahlfälschung in Geiselhöring freigesprochen worden.
Der Fall wird aber womöglich neu aufgerollt.
Eine Woche nach dem Freispruch hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Sobald die Urteilsbegründung schriftlich vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft ihren Einspruch begründen.
Sollte es einen Verdacht auf Verfahrensmängel geben, überprüft der Bundesgerichtshof das Verfahren.