Eine Zeit lang sieht es in Landshut wieder gut aus – die Corona-Zahlen bleiben stabil.
Jetzt springt die Ampel allerdings auf Gelb:
Die Stadt überschreitet die 7-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern.
Darum gelten ab morgen strengere Maßnahmen in Landshut.
Die Behörden gehen zudem davon aus, dass die Ampel noch auf Rot springen wird.
Diese Maßnahmen gelten ab Samstag für das Stadtgebiet von Landshut:
- Für private Feiern, insbesondere Hochzeits- und Geburtstagsfeiern, wird die Teilnehmerzahl unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf zwei Hausstände oder zehn Personen im Innen- wie Außenraum beschränkt.
- Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen und auch im privaten Raum, also in der eigenen Wohnung bzw. auf dem eigenen Grundstück, ist ebenfalls auf zwei Hausstände oder maximal zehn Personen beschränkt. Diese Regelung gilt ebenso für die Gastronomie. Auch hier gilt es, die Hygienevorschriften zu beachten (Erfassung der Kontaktdaten, Einhalten der Mindestabstände oder Tragen von Masken, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, regelmäßiges Lüften).
- In den weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe fünf sowie in Hochschulen müssen damit ab Montag auch während des Unterrichts Mund-Nasen-Masken getragen werden; Grundschulkinder sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
- Die Maskenpflicht wird ausgeweitet auf das gesamte historische Zentrum, also auf die Alt- und Neustadt einschließlich aller Gassen inklusive Ländgasse, Ländtorplatz, Postplatz, Bischof-Sailer-Platz und Isarpromenade bis hin zum Alten Viehmarkt (CCL). Darüber hinaus muss ab Samstag in allen öffentlichen Gebäuden einschließlich der Fahrstühle, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten ebenfalls eine Maske getragen werden.
- Beim Besuch von Kultur- oder Sportveranstaltungen müssen die Masken nun dauerhaft, das heißt auch auf den Plätzen, getragen werden. Gleiches gilt für Tagungen, Kongressen oder Messen.
- Für die Gastronomie gilt zwischen 23 und 6 Uhr eine Sperrstunde. Tankstellen, Lieferdienste und sonstige Verkaufsstellen dürfen in dieser Zeit ebenfalls keinen Alkohol mehr verkaufen.
- Wer gegen Regelungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verstößt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen, das mit Geldbußen bis in den fünfstelligen Bereich geahndet werden kann. Die Einreise-Quarantäne-Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums gilt ebenfalls fort.