Warnung vor "Midgard" rechtens

07. Juli 2017 , 05:52 Uhr

Die Aufnahme des Landshuter Vereins „Midgard“ in den Verfassungsschutzbericht des Freistaats ist rechtens.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Klage des Vereins mit Sitz in Landshut ab.Die Warnung sei gerechtfertigt. Damit folgt das Gericht der Einschätzung des Freistaats, dass der Verein „unter dem Deckmantel des Umwelt- und Naturschutzes“ unterschwellig rechtsextremistisches Gedankengut einfließen lasse. Im vereinseigenen Magazin würden Umwelt und Ökologie immer mit Begriffen wie Heimat und Volk gleichgesetzt. Auch rechtsextremen Autoren werde dort ein Forum geboten.

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