Skrupellose Abmahnanwälte kennen auch in der Corona-Krise kein Halten.
Sie zocken die Menschen weiter ab.
Davor warnt das Landratsamt Landshut.
Im Visier haben die Abmahnanwälte Nähereien oder Ehrenamtliche, die Schutzmasken herstellen.
Die Leute werden abgemahnt, wenn sie ihre Masken als „Atemschutzmasken“ oder „Mundschutzmasken“ bezeichnen.
Denn der Begriff „Schutz“ braucht eine entsprechende Zertifizierung.
Der Tipp vom Landratsamt:
Die Masken sollten als „Stoffmasken“ oder „Behelfsmasken“ bezeichnet werden.
Auf der sicheren Seite ist jeder, der den Begriff „Schutz“ einfach weglässt.