Auch in Niederbayern bekommen offenbar immer noch nicht alle Beschäftigten die Bezahlung, die ihnen per Gesetz zusteht.
Das kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.
Laut NGG leitete das verantwortliche Hauptzollamt Landshut in den ersten sechs Monaten des Jahres 36 Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöhne ein.
Im Hotel- und Gaststättengewerbe wurden die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit fünf Mal fündig.
Kurt Haberl von der NGG Niederbayern zeigt sich verärgert:
Es könne nicht angehen, dass sich zwei Jahre nach seiner Einführung noch immer nicht alle Betriebe an den gesetzlichen Mindestlohn halten.
Positiv wertet Haberl, dass die Kontrollen zugenommen haben.
Im ersten Halbjahr prüften die Landshuter Zollbeamten laut Statistik 105 Hotels, Gaststätten und Restaurants – das sind 59 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.