Sonne, Wasser und Wind –das sind die Energieträger der Zukunft.
Das neue „Wind-an-Land-Gesetz“ verpflichtet die einzelnen Regionen jetzt den Ausbau der Windenergie voranzutreiben.
Die Frage ist nur: Wo dürfen die neuen Windräder stehen?
Das hat jetzt der regionale Planungsverband Landshut bei einer Sitzung beschlossen.
Innerhalb des zuständigen Bereichs sollen alle bisherigen Ausschlussgebiete aufgehoben werden.
Diese Entscheidung betrifft Stadt und Landkreis Landshut, die Landkreise Dingolfing-Landau, Rottal-Inn und Teile von Kelheim.